Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§ 1  Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Horse in Motion (Michael Roman Holzner) nachfolgend „H-i-M“ genannt, und dem Pferdehalter.

§ 2  Entgelt und Zahlungsort 

Der Pferdehalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen von H-i-M richtet sich nach der beigefügten Preisliste, die Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist.
Der Rechnungsbetrag wird grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in bar zu entrichten. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt H-i-M nach Beendigung einer Behandlung(-sreihe) eine Schlussrechnung, die dann auf das Bankkonto von H-i-M, innerhalb von 14 Tagen, beglichen werden muss. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Berichtigung  von Fehlern bleiben vorbehalten.

§ 3  Rücktritt und Kündigung

Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurückzahlen.
Im Fall des Rücktritts durch den Pferdehalters bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Pferdebesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann H-i-M die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen.
Der Pferdehalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. H-i-M kann dann die jedoch die bis dahin geleisteten Dienste voll  in Rechnung stellen.
Dem Pferdehalter steht im Falle seines Rücktritts oder seiner Kündigung jedoch das Recht zu, nachzuweisen dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

§ 4  Aufzeichnungen und Daten

Krankengeschichten insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum von H-i-M. Der Pferdehalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Originalunterlagen, es wird  ihm jedoch Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Recht des Pferdehalters auf  Überlassung von Kopien auf eigene Kosten bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.

§ 5  Informationspflichten

Der Pferdehalter ist verpflichtet ,alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig um Gegenindikationen zu vermeiden und die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie zu geben. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen.

§ 6  Haftungsbeschränkungen

H-i-M haftet für Schäden an Pferden bzw. an Sachen des Pferdehalters nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Haftungsansprüche wegen Beschädigung oder Verlustes müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Pferdehalter an H-i-M gemeldet werden. Für Schäden am Pferd, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt H-i-M keine Haftung.
Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Pferdehalter entgegen therapeutischen rat gewünscht, haftet H-i-M nicht für die entstandenen Folgen.
Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Pferdehalter nach §5 obliegenden Informationspflichten ein haftet H-i-M hierfür nicht  H-i-M garantiert keinen Heilungserfolg.

§ 7  Beauftragung des Tierarztes

Sollte H-i-M an einem Behandlungstag etwas auffallen wie der Verdacht auf Kolik, Schnittwunden oder der gleichen, ist er befugt - für den Fall das der Pferdehalter nicht erreichbar ist - den Tierarzt zu verständigen. Die Kosten trägt der Pferdehalter. 

§ 8  Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zu Folge.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdrucken als PDF-Datei  >>>>>