§ 1
Geltungsbereich Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die
vertragliche Beziehung zwischen Horse in Motion (Michael Roman Holzner)
nachfolgend „H-i-M“ genannt, und dem Pferdehalter.
§ 2 Entgelt und
Zahlungsort Der Pferdehalter verpflichtet
sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt
für die Leistungen von H-i-M richtet sich nach der beigefügten Preisliste, die
Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist.
Der Rechnungsbetrag wird grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in
bar zu entrichten. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt H-i-M nach
Beendigung einer Behandlung(-sreihe) eine Schlussrechnung, die dann auf das
Bankkonto von H-i-M, innerhalb von 14 Tagen, beglichen werden muss. Die
Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind
und die Berichtigung von Fehlern bleiben vorbehalten.
§ 3 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag
zurückzahlen.
Im Fall des Rücktritts durch den Pferdehalters bis spätestens 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin entstehen dem Pferdebesitzer keine Kosten. Bei
Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann H-i-M die Behandlung in voller
Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen.
Der Pferdehalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits
begonnener Therapie kündigen. H-i-M kann dann die jedoch die bis dahin geleisteten
Dienste voll in Rechnung stellen.
Dem Pferdehalter steht im Falle seines Rücktritts oder seiner Kündigung jedoch
das Recht zu, nachzuweisen dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist.
§ 4 Aufzeichnungen und Daten
Krankengeschichten insbesondere Therapiedokumentationen und
Palpationsergebnisse sind Eigentum von H-i-M. Der Pferdehalter hat keinen Anspruch
auf die Herausgabe der Originalunterlagen, es wird ihm jedoch Einblick in die
Unterlagen gewährt. Das Recht des Pferdehalters auf Überlassung von Kopien auf
eigene Kosten bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer
Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der
Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.
§ 5 Informationspflichten
Der Pferdehalter ist verpflichtet ,alle vorangegangenen Krankheiten,
Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei
Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig um
Gegenindikationen zu vermeiden und die Voraussetzung für eine erfolgreiche
Therapie zu geben. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der
Informationspflicht wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
H-i-M haftet für Schäden an Pferden bzw. an Sachen des
Pferdehalters nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Haftungsansprüche wegen Beschädigung oder Verlustes müssen spätestens bei
Beendigung der Therapiebehandlung vom Pferdehalter an H-i-M gemeldet werden. Für
Schäden am Pferd, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen
sind, übernimmt H-i-M keine Haftung.
Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Pferdehalter entgegen
therapeutischen rat gewünscht, haftet H-i-M nicht für die entstandenen Folgen.
Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Pferdehalter nach §5
obliegenden Informationspflichten ein haftet H-i-M hierfür nicht H-i-M garantiert
keinen Heilungserfolg.
§ 7 Beauftragung des Tierarztes
Sollte H-i-M an einem Behandlungstag etwas auffallen wie der Verdacht auf Kolik,
Schnittwunden oder der gleichen, ist er befugt - für den Fall das der
Pferdehalter nicht erreichbar ist - den Tierarzt zu verständigen. Die Kosten
trägt der Pferdehalter. § 8 Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen hat nicht
die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zu Folge.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdrucken als PDF-Datei >>>>>
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